Diskutiere Mietkaution bei der DKB im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen,Es gibt bei der DKB aus meiner Sicht 3 Varianten das Thema Mietkaution zu regeln. 1. Der Vermieter legt treuhänderisch ein Konto...
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- 24.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #1
sebo83
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Hallo zusammen,
Es gibt bei der DKB aus meiner Sicht 3 Varianten das Thema Mietkaution zu regeln.
1. Der Vermieter legt treuhänderisch ein Konto über das Vermieterpaket der DKB an und die Kaution wird vom Mieter direkt oder über den Vermieter auf das Konto (IBAN) überwiesen
2. der Mieter legt als DKB Kunde selbst ein Mietkautionskonto bei der DKB an
3. der Mieter legt als DKB Kunde ein Mietaval bei der DKB an
Welche Variante ist aus Vermieter Sicht die beste? Variante 1 bedeutet ca 5 min Arbeit. Variante 2 und 3 eigentlich keinen Aufwand. Aber wie wäre das im Falle des Falles, wo komme ich als Vermieter am einfachsten an das Geld? Wo wird der Mieter noch von der DKB vor Auszahlung gefragt und hat dann ggfls Chancen zu blockieren?
- Mietkaution bei der DKB
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dkb vermieter.
- 24.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #2
Ferdl
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Ich nutze Variante 1, weil, ich bin Herr des Geschehens und, ich muss nicht nachdenken über irgendeinen Scheixx wo ich keinen Nutzen von hab.
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #3
sebo83
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Ja ich auch aber einer meiner Mieter hat Variante 3 vorgeschlagen und ich frage mich ob Variante 2 zumindest ein guter Kompromiss für mich ist?
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #4
Ferdl
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Ich vermute, Variante 3 wählt man, weil man kein Geld für die Kaution hat. Da stellt sich dann gleich die Frage ob man diesem Mieter vermieten möchte
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #5
RP63VWÜ
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Zustimmung, @Ferdl
Ich habe mir das mal auf der Seite der DKB angesehen:
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www.dkb.de
Kosten: einmalig 30,- + jährlich mindestens 50,- (ansonsten 3,5 % pa)
Folglich "lohnt" sich so etwas für den Mieter wohl nur, wenn er extrem klamm ist.
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #6
Fremdling
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RP63VWÜ schrieb:
Folglich "lohnt" sich so etwas für den Mieter wohl nur, wenn er extrem klamm ist.
... oder wenn er es bevorzugt, bei Uneinigkeit über den Anspruch Herr des Geschehens zu bleiben und der Vermieter nicht einfach zugreifen, sondern ggf. klagen soll. Als Vermieter wäre das nicht meine Wahl!
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #7
Andres
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sebo83 schrieb:
Welche Variante ist aus Vermieter Sicht die beste?
1.
sebo83 schrieb:
Aber wie wäre das im Falle des Falles, wo komme ich als Vermieter am einfachsten an das Geld?
Auch 1.
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #8
sebo83
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Der Mieter würde Variante 2 bevorzugen.
Ich bekomme als Vermieter dann eine Urkunde, dass das Konto an mich verpfändet ist, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn ich dann an das Geld will würde aber die DKB nochmal die Ansprüche prüfen und ggfls nicht zahlen? Oder wieso ist Alternative 2 aus Vermietersicht schlechter als 1?
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #9
immobiliensammler
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sebo83 schrieb:
Wenn ich dann an das Geld will würde aber die DKB nochmal die Ansprüche prüfen und ggfls nicht zahlen? Oder wieso ist Alternative 2 aus Vermietersicht schlechter als 1?
Weil ich bei Variante 1 selbst entscheide, wann ich auf die Kaution zugreife, bei Variante 2 muss ich mich ggfs. mit der DKB-Hotline streiten und im Zweifel doch wieder klagen, um dann aufgrund des Titels die Auszahlung zu verlangen.
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #10
Kunibert
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immobiliensammler schrieb:
Weil ich bei Variante 1 selbst entscheide, wann ich auf die Kaution zugreife, bei Variante 2 muss ich mich ggfs. mit der DKB-Hotline streiten und im Zweifel doch wieder klagen, um dann aufgrund des Titels die Auszahlung zu verlangen.
Voila
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #11
sebo83
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Ok danke
Also ist grundsätzlich die Vorgehensweise (die zumindest früher ja sehr beliebt war) Mieter verpfändet Sparbuch oder Konto an Vermieter mit oben genannten Problemen verbunden?
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #12
immobiliensammler
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sebo83 schrieb:
Ok danke
Also ist grundsätzlich die Vorgehensweise (die zumindest früher ja sehr beliebt war) Mieter verpfändet Sparbuch oder Konto an Vermieter mit oben genannten Problemen verbunden?
Nein. Beim Sparbuch (so es sich wirklich um ein Sparbuch im wörtlichen Sinn handelt) nicht. Das ist ein Namenspapier mit Inhaberklausel (§ 808 BGB), die Bank/Sparkasse darf schuldbefreiend an den auszahlen, der das Sparbuch vorgelegt hat.
Nur gibt es heute z.B. bei der DKB kein "Sparbuch" mehr, das ist ein normales Tagesgeldkonto, damit ist das Gimmick "Inhaberpapier" nicht mehr gültig. Du verlangst die Auszahlung aus der Kaution an Dich, evtl. informiert die DKB erst den Kontoinhaber darüber, wenn der widerspricht geht das Theater los.
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #13
sebo83
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Ah ok danke für die Erklärung des Unterschieds.
Und bei Variante 1 (Vermieter legt über Vermieterpaket Treuhänderisch das Geld des Mieters an) fragt die DKB aber nicht nach oder prüft ob es gerechtfertigt ist und gibt das Geld einfach frei?
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #14
immobiliensammler
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sebo83 schrieb:
Und bei Variante 1 (Vermieter legt über Vermieterpaket Treuhänderisch das Geld des Mieters an) fragt die DKB aber nicht nach oder prüft ob es gerechtfertigt ist und gibt das Geld einfach frei?
Mit welchen Recht sollte die DKB da Fragen stellen? Ich verfüge über ein Konto, dass auf meinem Namen lautet. Ob ich dann dazu berechtigt war oder nicht muss ich ggfs. mit dem Mieter klären.
- 25.02.2024
- Mietkaution bei der DKB Beitrag #15
sebo83
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