China Auto News am 21/03/2018 um 01:42
Guten Tag. Vielen Dank für diesen hervorragenden Artikel.Ich mag Deine Webseite!
Antworten
Dennis am 21/03/2018 um 07:27
Vielen Dank! 🙂
Antworten
Benny am 21/09/2018 um 07:43
Ein ganz toller Bericht. Muss zugeben, dass ich das ganze bislang garnicht kannte.
Antworten
Dennis am 21/09/2018 um 08:24
Danke Benny! 🙂
Antworten
Lukas B. am 02/10/2018 um 16:26
Hallo! Danke für die Erläuterung 🙂 Ist das Mietkonto dann das gleiche wie das DKB-Cash-Konto?
Antworten
Dennis am 02/10/2018 um 16:53
Hi Lukas,
Nein die Mietkonten haben alle eigene IBAN Nummern und sind separate Konten.
Gern geschehen!
Grüße DennisAntworten
Nico am 12/07/2020 um 14:59
Hallo Dennis,
heißt das denn, das das DKB CASH Girokonto unabhängig vom Vermiterpaket 700,- Euro Eingang haben muss? Oder zählen die Mieteinnahmen auch dazu?
Antworten
Dennis am 13/07/2020 um 08:39
Hi Nico,
Nein, du musst nur den Geldeingang haben um Aktivkunde zu sein!
Unabhängig davon kannst du das Vermieterpaket aber auch als Nicht-Aktivkunde kostenfrei nutzen.
Grüße DennisAntworten
Krause am 06/11/2018 um 13:35
Ist das Vermieterpaket auch für eine Eigentumsgemeinschaft geeignet, in der es dann 2 Kontoinhaber gibt, die Zugriff auf die Konten/Verwaltung haben. Kann das DKB Cash unabhängig von den Mieter-und Verwaltungskonten geführt werden oder würde das Cash Konto zum Vermieter-/Verwalterkonto werden?
Vielen DankAntworten
Dennis am 07/11/2018 um 10:29
Hallo,
Ja das Vermieterpaket hat eine Userverwaltung angegliedert in der Sie Rechte vergeben können für zB. Verwalter.
Das Cash Konto kann unabhängig zu den anderen Vermieterpaket-Konten betrieben werden, muss aber zwangsläufig mit beantragt werden.
Grüße!Antworten
Anonym am 30/11/2018 um 13:07
Hallo und vielen Dank für die Infos! Mein Chef hat nun auch das Vermieterpaket und wir sind unsicher mit der Strukturierung. Würden Sie bei 50 Immobilien (Ein- und Mehrfamilienhäuser) die gleiche Struktur empfehlen? Die DKB schlägt ein Konto pro Objekt vor, aber das erscheint uns doch recht viel?! Über Tipps würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße!
Antworten
Dennis am 30/11/2018 um 19:33
Hallo,
Ich denke jeder muss seine Struktur an seine eigenen Bedürfnisse anpassen! Ist man selbst Eigentümer der MFH’s kann man auch zB. alle Mieten auf einem Konto sammeln. Wenn man Verwalter ist, ist es ratsam zu trennen.
Viele GrüßeAntworten
Lars am 03/02/2019 um 17:44
Für gewerbliche Verwalter bietet die DKB separate Produkte an.
Antworten
Dennis am 04/02/2019 um 07:25
Hallo Lars,
kannst du konkreter werden?
Grüße DennisAntworten
- See AlsoDKB Vermieterpaket für private Vermieter im TestVermieterkonto: DKB Vermieterpaket für Miteinnahmen - Girokonto.orgVermieterkonto: Kostenloses Konto für MieteinnahmenMietkaution bei der DKB
Lars am 14/02/2019 um 08:45
Das Thema gewerbliche Verwalter wird auf der DKB-Homepage hier beschrieben:
https://www.dkb.de/geschaeftskunden/branchen/wohnungswirtschaft/verwalter/
Antworten
DP-IMMOFINANZ am 14/02/2019 um 09:53
Danke dir!
Tobias am 06/02/2019 um 19:23
Hallo Dennis,
gute Beschreibung. Sehr hilfreich.
Es gibt ja diverse Anforderungen, wie Mietkautionen „aufbewahrt“ werden müssen. Ist das hier bei der DBK konform mit den diversen Anforderungen?
Danke.
Gruß,
TobiasAntworten
Dennis am 07/02/2019 um 07:39
Hi Tobias,
soweit ich das beurteilen kann ja.
Du kannst zb automatisiert jährliche Zinseinkünfte ausdrucken oder per PDF verschicken für die Steuererklärungen deiner Mieter (Zinseinkünfte auf die Kaution müssen versteuert werden).
Grüße DennisAntworten
Tobias Schneider am 09/02/2019 um 14:37
Hi Dennis,
danke.
Ich dachte da eher an die Anforderung, dass die Kaution getrennt vom „eigenen Vermögen“ aufbewahrt werden muss. Ich habe am Montag einen Termin bei der Bank und werde das dort einmal erfragen.
Gruß,
TobiasAntworten
Dennis am 09/02/2019 um 20:24
Hi Tobias,
klar das geht weil du ja bei der DKB pro Mietkaution ein Konto eröffnen kannst!
Somit erhält der Mieter auf den eingezahlten Kautionsbetrag seinen Zins.
Viele Grüße,
DennisAntworten
Tobias Schneider am 11/02/2019 um 20:42
Hi Dennis,
bei den Filialbanken muss man ein Sparbuch für den Mieter eröffnen. Wenn es ein Mietkautionskonto ist, kommt ein Sperrvermerk in das Sparbuch, so dass der Vermieter das Geld nicht einfach abheben kann. Somit hat er keinen Zugriff auf das Geld.
Mal sehen, wie das dann genau bei der DKB funktioniert. Ich habe gerade das Konto online beantragt und gehe Mittwoch zum Post Ident.
Danke noch mal für die Infos hier auf Deiner Seite.
Gruß,
Tobias
Mike am 21/04/2019 um 20:30
Hallo Tobias,
darf ich fragen, ob Du eine Antwort auf die Fragen zur Mietkaution bekommen hast.
Mich speziell interessiert die Trennung der Kaution vom Vermögen des Vermieters und der Zugriff auf die Kaution. Darf der Vermieter bzw. Mieter alleine zugreifen?Danke Mike
Antworten
Dennis am 22/04/2019 um 08:02
Jedes Mietkautionskonto hat eine eigene IBAN und wird auf den Namen des Mieters eröffnet.
Du kannst als Vermieter selbstverständlich darauf zu greifen. Du überweist nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution auch wieder zurück (Du weisst das Geld an). Ebenfalls wird pro Jahr eine Zinsaufstellung pro Kautionskonto automatisch per PDF zur Verfügung gestellt die an die Mieter geschickt werden sollen.Mike am 22/04/2019 um 09:36
Hallo Dennis,
leider gibt es unter Deinem Post kein Antworbutton.Daher frage ich hier.
Wie ist der Zugriff bei dem DKB Mietkautionskonto bei Unstimmigkeiten geregelt. Wenn zum Beispiel ein Teil der Kaution an einen Handwerker geht, aber der Mieter dies nicht möchte. Kann der Vermieter dann einen Teil dem Handwerker überweisen und den Rest der Kaution dem Mieter oder benötigt die DKB die Zustimmung des Mieters?
Dennis am 22/04/2019 um 11:30
Hi Mike,
ich hatte den Fall bisher nicht.
Ich kann dir nur sagen, dass Du steuerst welche Überweisung vom Mietkautionskonto weg geht.
Wenn es dann zum Rechtsstreit kommt, regelt dass das Gericht und anschließend wenn der Mieter recht bekäme musst du das über das Gericht dem Mieter auszahlen. Von welchem Konto das dann kommt ist dabei unerheblich.
Alex am 10/02/2019 um 21:06
Hallo,
eine Frage: können vom Mietenkonto auch Lastschriften eingezogen werden, also die Fixkosten der Wohnungen? Gibt es bei den unterschiedlichen Kontoarten diesbezüglich Einschränkungen? Habe irgendwo gelesen, dass vom Rücklagenkonto keine Lastschriften eingezogen werden können, um das Konto zu „sichern“… Lieben Gruß Alex
Antworten
Dennis am 11/02/2019 um 09:00
Hi Alex,
das ist mir nicht bekannt. Lastschriften können ganz normal eingerichtet werden unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer (Beantragung bei der Deutschen Bundesbank).
Das Rücklagenkonto ist ein ganz normales Konto, da gibt es keine Einschränkungen.
Grüße,
DennisAntworten
Lars am 14/02/2019 um 08:43
Das Instandhaltungsrücklagenkonto ist für Lastschrifteinzüge (ABBUCHUNGEN von Versorgern / Kreditinstituten etc.) zu Lasten dieses Kontos NICHT frei gegeben.
Es ist jedoch möglich, Lastschriften zu Gunsten dieses Kontos einzuziehen, wenn vorab eine entsprechende Vereinbarung über den Lastschrifteinzug mit der DKB getroffen wurde.
Antworten
Dirk Steinhoff am 17/06/2019 um 17:16
Hallo,
wie handhabt das die DKB mit der Vermieterplattform, wenn man seine Immobilien über eine vermögensverwaltende GmbH hält?
Bei der DKB hatte ich heute nur Mitarbeiter am Telefon, die NICHT Bescheid wussten.
Würde mich über Deinen Expertenrat freuenAntworten
Dennis am 19/06/2019 um 15:03
Hi Dirk,
da habe ich noch keinerlei Erfahrung mit.
Du kannst doch aber einfach auf dich eröffnen wenn du der Inhaber / GF der Vermögensverwaltenden GmbH bist?!
Würde das schriftlich per Mail bei der DKB erfragen…
Grüße,
DennisAntworten
Leon am 24/08/2019 um 10:16
Wie viele Eigene Konten kann ich im DKB-Vermieterpaket eröffnen? Aktuell habe ich nur die Möglichkeit zwischen 3 Kontennummer auszuwählen.
Gruss
LeonAntworten
Dennis am 28/08/2019 um 17:03
Hallo Leon,
du kannst einfach die DKB anschreiben, dass du noch mehr Kontonummern benötigst.
Du hast dann wieder mehr zur Verfügung. Ein Limit ist mir nicht bekannt, ich habe es aber auch nicht exzessiv ausgenutzt 🙂
Grüße,
DennisAntworten
Lukas am 15/09/2019 um 10:40
Hallo, wie verhält sich das Vermieterpaket wenn ein Mieter mal nicht zahlt und das Konto für die WE aufgrund der laufenden Kosten (HV, Kredit, etc.) im Minus ist, die Konten zu den anderen WEs jedoch im Plus und insgesamt ein positives Ergebnis da ist?
Entstehen dann bei dem einem Konto wo der Mieter nicht gezahlt hat Dispo Kredit kosten?Antworten
Dennis am 15/09/2019 um 17:04
Hallo,
standardmäßig ist kein Dispo auf den Konten eingestellt (deshalb wirkt sich das auch nicht auf deinen Bankenscore negativ aus sofern du finanzieren willst).
Du kannst also nicht ins Minus mit den Konten gehen oder musst einen Dispo einrichten lassen. Sofern ein Konto im „Minus“ wäre und dort Lastschriften eingezogen werden, bekommst du eine Info der DKB, dass die Lastschrift nicht ausgeführt wurde.
Grüße,
DennisAntworten
D. Bours am 30/09/2019 um 12:46
Hallo Dennis,
ich spiele auch gerade mit derm Gedanken das Vermieterkonto zu eröffnen.
Wenn ich das aber so richtig herausgelesen habe, kann ich vom Konto auf dem die Mieteinkünfte eingehen, weder die Nebenkosten des Hauses (z.B. Strom/Wasser/Müllabfuhr ) abbuchen lassen, noch habe ich die Option von dort Handwerker per Überweisung zu bezahlen. Auch eine Girokarte gibt es nicht, mit der ich zum Beispiel im Baumarkt Anschaffungen für das Haus bezahlen kann. Stimmt das soweit ? Dann wäre das Konto für mich eher uninteressant.
Gruß DetlefAntworten
Dennis am 30/09/2019 um 15:36
Hallo Detlef,
Nein, das ist nicht korrekt. Jedes Konto hat eine eigene IBAN und du kannst ganz normal wie von einem Girokonto aus Überweisungen tätigen oder die IBAN per SEPA Mandat angeben, sodass Versorger etc. davon abbuchen können. Du musst nur eine ausreichende & dauerhafte Deckung gewährleisten! Eine Girokarte für das „Hauptkonto“ bekommst du auch, ebenso eine VISA Kreditkarte für dein Kreditkartenkonto. Ich denke das Konto wäre somit für dich geeignet.
Grüße,
DennisAntworten
D. Bours am 30/09/2019 um 15:57
Hallo Dennis,
erst einmal vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung und dein Engagement.
Ich finde deine Hilfestellung sehr lobenswert.Zu deiner Antwort habe ich jedoch eine Frage.
Auf der Homepage schreibt die dkb zur Debitkarten:„Konto für Mieten: für eine rechtssichere Verwaltung von Mieten
Kontonutzung: Zahlungsverkehr über das Internet-Banking möglich, keine Ausstellung von Debit- oder Kreditkarten“.Ich bin daher gerade etwas irritiert.
Gruß Detlef
Antworten
Dennis am 30/09/2019 um 16:03
Hallo Detlef,
Danke für’s Lob 🙂
Das ist auch korrekt, dh. für dein Giro und deine Kreditkarte hast du jeweils ein festes Konto und somit eine feste IBAN pro Karte.
Wenn du jetzt ein neues Konto im Vermieterpaket anlegst, hast du eine eigene IBAN dafür. Das bedeutet die IBAN deines „Mietkontos“ ist dann nicht gleich der IBAN deines Girokontos (und somit auch nicht mit der Karte nutzbar). Du kannst allerdings ganz normal mit der „Giro-Iban“ + Karte, Geld am Automaten abheben. Oder mit der Kreditkarte kostenlos im Ausland Geld abheben.
Gruß,
DennisAntworten
D. Bours am 30/09/2019 um 16:16
Na, dann verstehe ich das jetzt aber so, dass ich zu meinem bestehenden Konto noch ein zweites reguläres Konto eröffne, hinter dem ich dann die Vermieterplattform generiere um dort zum Beispiel die Kautionen zu hinterlegen.
Das leuchtet dann ein.Aber was sagt die Bank dazu, wenn ich einfach noch ein zweites oder drittes Konto erstelle.
Ist das so in deren Interesse oder riegelt die Bank da ab.Einkünfte lägen definitiv über 700€ und wären somit für ein weiteres kostenloses Aktivkonto ausreichend.
Nochmals 1000 Dank !!
Antworten
Dennis am 30/09/2019 um 18:45
Kann man so sagen, korrekt.
Was soll die Bank da sagen? Du leihst ja keinerlei Geld oder dergleichen, also wirkt sich das nicht grundlegend negativ auf deinen Score aus.
Du darfst eben keine Dispos in Anspruch nehmen!Antworten
D. Bours am 01/10/2019 um 17:44
Da komme ich zum Glück drum herum.
Nochmals vielen Dank für deine Unterstützung und noch einen schönen AbendGruß Detlef
Antworten
Stop Mietnomaden am 19/10/2021 um 10:54
Der Ärger von Vermietern nimmt seit Jahren leider Gottes unausgesetzt zu.
Ich möchte beileibe nicht sagen, dass einst alles besser war.
Jedoch in diesen Tagen kann man bei keinem Mieter mehr treugesinnt sein. Trotz Schufa-Auskunft, Mietnomaden-Verzeichnis und doppeltem Einkommen bleiben die Mietzahlungen einfach aus.
Bei den aktuellen Immobilienpreisen überlege ich mir, den Grundbesitz zu
liquidieren und das Geld anders anzulegen.Antworten
Bernhard am 11/11/2021 um 11:38
Die oben genannte Einteilung in Mieteingangskonto, Instandhaltungsrücklage und Versorgerkonto finde ich gelungen.
Aber ich habe eine Frage zu dem „Versorgerkonto“.
Bei der „Kontoeröffnung/Eigenes Konto“ werden mir nur entweder Mietenverwaltung oder Instandhaltungsrücklage angeboten.
Wie wird das Versorgerkonto organisiert?
Danke schon im Voraus!Antworten
Dennis am 21/10/2022 um 11:09
Siehe Antwort unten bei „Markus“.
Antworten
Philipp am 02/12/2021 um 08:51
Kann ich über die DKB Vermieter Plattform auch die Abrechnungen erstellen? Oder brauche ich da trotzdem noch Hilfe von zum Beispiel vermietet.de?
Antworten
Joachim am 19/12/2021 um 11:57
Hallo Dennis,
vielen Dank für Deine wertvollen Kommentare!
Ich habe Fragen zum ‚Mietenkonto‘ und habe gehört, dass ein sehr striktes Mahnwesen (mit Zahlungserinnerungen und Mahnungen) beim Mietenkonto existiert, das bei Überschreiten der Mieteingangsfrist sehr zügig autom. ausgelöst wird.
Wie funktioniert das Mahnwesen und kann man das Auslösen von Zahlungserinnerungen/Mahnungen als Vermieter pro Mietenkonto selber steuern/einstellen?
Hintergrund: Existiert z. B. eine Mietverwaltung, die das Geld im 1. Schritt vom Mieter einzieht und im 2. Schritt an den Vermieter weiterleitet, könnte dies ggf. jeden Monat zu einer Mahnung führen.
Danke im Voraus und beste Grüße
JoachimAntworten
Dennis am 21/10/2022 um 11:07
Hallo Joachim, wenn ich ehrlich bin, hatte ich noch nie Mahnungen! Einziehen ist immer schlecht weil derjenige ganz einfach sein Geld dann zurückholen kann. Überweisung & Prüfung ist mein Weg to go!
Antworten
Markus am 19/01/2022 um 15:54
Vielen Dank für den klasse Artikel. Sehr informativ und gut aufbereitet.
Habe mir die gleiche Frage wie Bernhard gestellt: Wie machst du das mit dem Versorgerkonto?
„Zweckentfremdest“ du praktisch ein Mieteingangskonto als Versorgerkonto?
Danke dir.
Viele Grüße
MarkusAntworten
Dennis am 21/10/2022 um 11:08
Ich glaube nur, dass du beim Mietenkonto einfach noch die Möglichkeit hast, Mieteingänge automatisch zu tracken.
Wie das Konto „geflaggt“ ist, interessiert eigentlich Niemanden.Antworten
Alex am 03/02/2022 um 14:28
Hallo,
soweit mow klar bzw. unklar…
Frage bei WG’s, ist da die (beim Vermieterpaket) Kontoführungsgebühr pro Mieter fällig? Bzw. auch bei mehreren Objekten jeweils Kontoführungsgebühr?Danke für eine Antwort und Gruß
Antworten
Dennis am 21/10/2022 um 11:10
Pro Kontoinhaber also Pro „Kunde“, nicht pro Mietenkonto.
Antworten
Tobias am 18/09/2022 um 14:04
Sind die Kosten „pro Konto“ (also z.B. 10 EUR pro Monat bei 10 existierenden Mietkonten) oder pauschal für die Existenz von Mietkonten?
Antworten
Dennis am 21/10/2022 um 11:08
Meines Wissens -> Pauschal!
Antworten
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